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Energiesteuer

Regelt die Besteuerung al­ler Energiearten so­wohl fos­si­ler Herkunft (Mineralöle, Erdgas, Flüssiggase und Kohle) als auch nach­wach­sen­der Energieerzeugnisse Pflanzenöle, Biodiesel, Bioethanol und syn­the­ti­scher Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff in der Bundesrepublik Deutschland. Die Energiesteuerrichtlinie for­der­te ei­ne Harmonisierung der Mindestbesteuerung für elek­tri­schen Strom und Energieerzeugnisse aus an­de­ren Energiequellen als Mineralöl. Daher wur­den im Energiesteuergesetz als wei­te­re fos­si­le Energieträger Steinkohle, Braunkohle so­wie Koks und Schmieröle aufgenommen.