Die Energiesteuer regelt die Besteuerung aller Energiearten in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei werden sowohl fossile Herkunft (Mineralöle, Erdgas, Flüssiggase und Kohle) als auch nachwachsende Energieerzeugnisse wie Pflanzenöle, Biodiesel, Bioethanol und synthetische Kohlenwasserstoffe berücksichtigt. Ziel ist es, die Nutzung nachhaltiger Energiequellen zu fördern und die Umstellung auf umweltfreundliche Alternativen zu unterstützen. Die Energiesteuerrichtlinie forderte die Harmonisierung der Mindestbesteuerung für elektrischen Strom und Energieerzeugnisse aus anderen Energiequellen als Mineralöl. Daher wurden im Energiesteuergesetz als weitere fossile Energieträger Steinkohle, Braunkohle sowie Koks und Schmieröle aufgenommen.