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Entsorgungsfachbetrieb

Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb kurz auch Efb wird in § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) le­gal­de­fi­niert. Die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe er­ge­ben sich aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Nur be­son­ders qua­li­fi­zier­te Betriebe, die de­fi­nier­te Voraussetzungen er­fül­len, kön­nen Entsorgungsfachbetrieb wer­den (Anforderungen). Es kann der gan­ze oder nur ein Teil des Betriebs als Entsorgungsfachbetrieb gel­ten (Umfang). Ein Betrieb – oder nur Teile ei­nes Betriebs – darf sich nicht Entsorgungsfachbetrieb nen­nen oder ein Überwachungszeichen füh­ren, wenn es das Überwachungszertifikat nicht be­sitzt (Verwendungsverbot).

Entsorgungsfachbetrieb im Sinne der EfbV kann ein Betrieb wer­den, der fol­gen­de Anforderungen erfüllt:

  • Der Betrieb muss ge­werbs­mä­ßig oder im Rahmen wirt­schaft­li­cher Unternehmen oder öf­fent­li­cher Einrichtungen Abfälle ein­sam­meln, be­för­dern, la­gern, be­han­deln, ver­wer­ten oder be­sei­ti­gen und
  • in der Lage sein, ei­ne oder meh­re­re die­ser Tätigkeiten selb­stän­dig auf Grund sei­ner or­ga­ni­sa­to­ri­schen, per­so­nel­len und tech­ni­schen Ausstattung wahr­zu­neh­men und
  • hin­sicht­lich ei­ner oder meh­re­rer die­ser Tätigkeiten, die in der EfbV ge­nann­ten Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit so­wie an die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Inhabers und der im Betrieb be­schäf­tig­ten Personen erfüllen

Neben den Qualifizierungskosten des Betriebspersonals ent­ste­hen dem Betrieb auch Zertifizierungs- und Überwachungskosten zur Erlangung des Zertifikats. Allerdings ste­hen dem auch ei­ni­ge Vorteile ge­gen­über. Hierzu ge­hö­ren z. B. das pri­vi­le­gier­te Nachweisverfahren oder Wettbewerbsvorteile. Zur Überwachung der Entsorgung von ge­fähr­li­chen Abfällen (bis 31. Januar 2007: be­son­ders über­wa­chungs­be­dürf­ti­gen) ist ein Entsorgungsnachweis zur Vorabkontrolle der Zulässigkeit der Entsorgung aus­zu­stel­len. Ein Entsorgungsfachbetrieb gilt als ein be­son­ders zu­ver­läs­si­ger und qua­li­fi­zier­ter Betrieb.