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LAGA M37

Die M 37, gibt Hinweise, wie die Regelungen der Verpackungsverordnung in der Praxis um­zu­set­zen sind. Beispiel Branchenlösungen: Hier war teil­wei­se um­strit­ten, ob pfand­freie Einweggetränkeverpackungen wie Getränkekartons im­mer bei dua­len Systemen be­tei­ligt wer­den müs­sen oder auch über so ge­nann­te Branchenlösungen und da­mit deut­lich bil­li­ger ab­ge­rech­net wer­den kön­nen. Die M 37 prä­zi­siert ein­deu­tig, dass pfand­freie Einweggetränkeverpackungen in Branchenlösungen nicht zu­läs­sig sind – dies be­stä­tigt die Haltung des Verordnungsgebers.