« Zurück
LAGA M37
Die M 37, gibt Hinweise, wie die Regelungen der Verpackungsverordnung in der Praxis umzusetzen sind. Beispiel Branchenlösungen: Hier war teilweise umstritten, ob pfandfreie Einweggetränkeverpackungen wie Getränkekartons immer bei dualen Systemen beteiligt werden müssen oder auch über so genannte Branchenlösungen und damit deutlich billiger abgerechnet werden können. Die M 37 präzisiert eindeutig, dass pfandfreie Einweggetränkeverpackungen in Branchenlösungen nicht zulässig sind – dies bestätigt die Haltung des Verordnungsgebers.