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Leichtverpackung

Als Leichtverpackung (auch Leichtstoffverpackung), ab­ge­kürzt LVP, wird die­je­ni­ge Abfallfraktion be­zeich­net, die im Rahmen des Dualen Systems bun­des­weit ge­trennt ge­sam­melt und in der Regel in gel­ben Abfallbehältern (Gelber Sack) zur Abholung be­reit­ge­stellt wird.

Leichtverpackungen be­stehen meist aus Kunststoffen und Verbundstoffen, Aluminium oder Weißblech, ge­ge­be­nen­falls im Verbund mit Papier (Getränkekartons und Trinkbecher).

Bis zum Ende der Monopol-Stellung 2003 wur­de Der Grüne Punkt zur Kennzeichnung der Leichtverpackungen ge­nutzt, die zur Verwertung im Rahmen des Dualen Systems vor­ge­se­hen wa­ren. Seit 2009 kei­ne Kennzeichnungspflicht mehr, da al­le an den pri­va­ten Endverbraucher ge­rich­te­ten Verkaufsverpackungen am Dualen System teil­neh­men müssen.