Die Bezeichnung Leichtverpackung (auch Leichtstoffverpackung), kurz LVP, umfasst die Abfallfraktion, die im Rahmen des Dualen Systems bundesweit separat gesammelt wird. Diese Verpackungen werden in der Regel in gelben Abfallbehältern (Gelber Sack) bereitgestellt. Leichtverpackungen bestehen vorwiegend aus Kunststoffen, Verbundstoffen, Aluminium oder Weißblech, gegebenenfalls in Verbindung mit Papier (wie Getränkekartons und Trinkbecher). Bis zum Ende der Monopolstellung im Jahr 2003 wurde Der Grüne Punkt zur Kennzeichnung von Leichtverpackungen genutzt, die für die Verwertung im Rahmen des Dualen Systems vorgesehen waren. Seit 2009 besteht keine Kennzeichnungspflicht mehr, da alle Verkaufsverpackungen, die an private Endverbraucher gerichtet sind, am Dualen System teilnehmen müssen.