Verpackungsgesetz
Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten und die derzeit geltende Verpackungsverordnung ablösen. Die VerpackV und VerpackG gelten für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind damit betroffen. Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen. Es wird eine Zentrale Stelle geschaffen, um die Transparenz in der Lizenzierung zu stärken und die Vollzugsbehörden bei der Bekämpfung der Unterlizenzierung zu unterstützen. Ziel ist eine Verpackungsentsorgung auf einer nachhaltigen und wettbewerbsneutralen Grundlage. Neben einer deutlichen Erhöhung der Quoten für das werkstoffliche Recycling werden auch einige Pflichten und Definitionen mit dem VerpackG verschärft. Hersteller sind zukünftig dazu verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Ohne eine solche Registrierung dürfen Produkte in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nicht zum Verkauf angeboten werden. Die registrierten Hersteller werden auf der Internetseite der Zentralen Stelle veröffentlicht, um volle Transparenz für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten. Ab dem 1. Januar 2019 steigen die Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen und dann nochmals zum 1. Januar 2022. Die Systeme sind verpflichtet, im Jahresmittel mindestens die folgenden Anteile der bei ihnen beteiligten Verpackungen der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Im VerpackG wurde auch das Ziel einer Mehrwegquote von 70 Prozent für Getränkeverpackungen aufgenommen. Außerdem wurde die Pfandpflicht für Getränkeverpackungen erweitert. So unterliegen zukünftig auch kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare sowie für Getränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen von über 50 Prozent der Pfandpflicht.